Der Kanton Zug hat ein neues Anreizsystem zur Förderung von Nachhaltigkeitsinitiativen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten offiziell beschlossen. Diese Entwicklung stärkt Zugs Position als führender Wirtschaftsstandort in der Schweiz, insbesondere im Hinblick auf die sich wandelnde internationale Steuerlandschaft und die Auswirkungen der globalen Mindeststeuer (Säule II).
Wichtigste Elemente des neuen Anreizsystems
Unternehmen können anstelle traditioneller Steuerermäßigungen direkte finanzielle Unterstützung für förderfähige Nachhaltigkeits- und Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragen.
Bis zu 150 Millionen CHF pro Jahr stehen zwischen 2026 und 2028 zur Verfügung.
Förderfähige Projekte umfassen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, energieeffiziente Technologien, industrielle Innovationen und wissenschaftlich orientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Das System stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Zugs und entspricht gleichzeitig den internationalen Steuerstandards.
Warum das wichtig ist
Für in der Schweiz ansässige und internationale Unternehmen bieten diese Anreize eine bedeutende Chance, Innovationen zu finanzieren, die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten auszubauen und die Nachhaltigkeitsbemühungen zu beschleunigen. Die Initiative bekräftigt das kontinuierliche Engagement der Schweiz für ein stabiles, transparentes und rechtssicheres Umfeld für Wirtschaftstätigkeit und langfristige Investitionen.
Wie PM Corporate Services Sie unterstützen kann ?
PM Corporate Services unterstützt Unternehmen und Investoren durch:
Prüfung der Förderfähigkeit für die neuen Nachhaltigkeits- und F&E-Förderprogramme des Kantons Zug
Erstellung und Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung
Gründung oder Verlegung eines Unternehmenssitzes im Kanton Zug, inklusive umfassender Domizilierungsdienstleistungen
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Strukturierung, Governance und Einhaltung der schweizerischen regulatorischen Anforderungen
Wenn Ihr Unternehmen eine Expansion in die Schweiz plant, ein F&E- oder Nachhaltigkeitsprojekt realisiert oder die Vorteile eines Umzugs nach Zug prüft, steht Ihnen unser Team mit individueller Beratung und Unterstützung zur Seite.
Für weitere Informationen oder ein vertrauliches Gespräch kontaktieren Sie uns bitte.
Zug zieht seit Jahren immer mehr Unternehmer, wachstumsstarke Unternehmen und internationale Organisationen an, die ein wettbewerbsfähiges, stabiles und unternehmensfreundliches Umfeld suchen. Viele Führungskräfte sind jedoch verunsichert:
Reicht ein einfacher eingetragener Firmensitz in Zug für die Schweizer Steuerbehörden aus?
Benötigt das Unternehmen Mitarbeiter vor Ort?
Genügt eine registrierte Adresse?
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis liefern klare Antworten – und das sind gute Nachrichten für Unternehmen.
PM Corporate Services (Switzerland) Ltd. unterstützt seine Mandanten täglich bei der Einrichtung eines rechtskonformen und sicheren eingetragenen Firmensitzes in Zug. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, unnötigen Elemente und Lösungen für sicheres Wirtschaften mit einer Adresse in Zug.
Nach Schweizer Recht wird die steuerliche Ansässigkeit eines Unternehmens durch zwei potenziell zusammenhängende Faktoren bestimmt:
1.1. Sitz der Gesellschaft
Dies ist die im Handelsregister eingetragene Adresse.
Sie entspricht dem rechtlichen Sitz des Unternehmens, ist aber nicht der alleinige Bestimmungsfaktor.
1.2. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
Dies ist das eigentliche Zentrum der Unternehmensaktivitäten:
Hier werden strategische und operative Entscheidungen getroffen.
Hier findet das Tagesgeschäft statt.
Hier ist die Geschäftsleitung erreichbar.
Hier werden Verträge ausgehandelt, unterzeichnet oder ausgeführt.
Schweizer Gerichte bestätigen regelmäßig, dass der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung Vorrang vor dem Sitz der Gesellschaft hat, wenn diese voneinander abweichen.
Viele Unternehmer glauben, dass die Gründung eines Sitzes in Zug automatisch Verdacht erregt. Die Rechtsprechung beweist das Gegenteil.
Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigen Folgendes:
✔ Die steuerliche Ansässigkeit in Zug bleibt auch dann bestehen, wenn die Geschäftsführer ihren Wohnsitz woanders haben.
✔ Häufige Reisen führen nicht zum Verlust der steuerlichen Ansässigkeit.
✔ Ein kleines Büro oder ein gemeinsamer Arbeitsplatz können ausreichen.
✔ Entscheidend ist der Geschäftsführungsschwerpunkt.
In mehreren Fällen wies der Gerichtshof Versuche der Steuerbehörden anderer Kantone zurück, ihre Zuständigkeit allein mit der Begründung geltend zu machen, ein Geschäftsführer wohne oder reise außerhalb von Zug.
Kann das Unternehmen eine glaubwürdige Präsenz in Zug und eine gewisse Geschäftstätigkeit vor Ort nachweisen, bleibt die steuerliche Ansässigkeit erhalten.
Laut aktueller Rechtsprechung legen die Finanzbehörden Wert auf die wirtschaftliche Substanz, nicht unbedingt auf die formale Erfordernisse.
Zu den relevanten Kriterien gehören:
Ist das Unternehmen in Zug erreichbar?
Wird die Post dort bearbeitet?
Ist administrative Unterstützung vor Ort verfügbar (Sekretariatsdienste, Dokumentenbearbeitung, Bankanrufe etc.)?
Werden bestimmte Management- oder operative Entscheidungen von Zug aus getroffen? Werden Unternehmensdokumente in Zug gespeichert oder sind sie dort zugänglich?
Treffen oder arbeiten Vorstandsmitglieder gelegentlich in Zug?
Gibt es ein physisches Büro, auch ein kleines?
Nicht ausschlaggebende Kriterien:
Privatadresse der Geschäftsführung
Vorstandssitzungen finden an einem anderen Ort statt
Begrenzte Bürofläche
Telearbeit (üblich nach COVID-19)
Gelegentliche Reisen
Diese Flexibilität macht Zug besonders geeignet für Führungskräfte internationaler Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, aber einen stabilen, rechtskonformen Schweizer Standort beibehalten möchten.
Erfahrungsgemäß und laut Rechtsprechung eignet sich Zug besonders in folgenden Situationen:
Internationale Unternehmer mit mobilen Aktivitäten
Digital-, Beratungs-, Handels-, Investment- und Managementunternehmen sind häufig geografisch verteilt tätig. Zug bietet Stabilität und Effizienz.
Unternehmen mit einer begrenzten, aber realen Schweizer Präsenz
Ein bescheidenes Büro und eine strukturierte Verwaltung genügen oft.
Gruppen, die einen neutralen, seriösen und berechenbaren Standort suchen
Zug bietet politische Stabilität, Steuertransparenz und Geschäftskontinuität.
Startups und Scale-ups, die sich langfristig in der Schweiz etablieren möchten
Der Kanton bietet unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen und eine hervorragende Infrastruktur.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einrichtung solider, zuverlässiger und rechtskonformer Firmensitze in Zug.
Unsere Leistungen umfassen:
✔️ Firmensitz mit umfassender Verwaltungsbetreuung
✔️ Präsenz eines eingetragenen Firmensitzes (Geschäftsadresse und -räume)
✔️ Unterstützung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats
✔️ Firmenverwaltung (Protokolle, Beschlüsse, Einreichungen)
✔️ Koordination mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Banken
✔️ Dokumentation der Anwesenheit der Geschäftsführung im Falle von Betriebsprüfungen oder Steuerstreitigkeiten
Dank einer geeigneten Struktur und Dokumentation vermeiden Unternehmen gängige Risiken : Umklassifizierung, Doppelbesteuerung und administrative Schwierigkeiten mit Banken oder Finanzbehörden.
Fazit : Ja, Zug ist in vielen Fällen eine gute Wahl.
Die Botschaft der Schweizer Behörden ist eindeutig : Ein eingetragener Firmensitz in Zug ist absolut akzeptabel, sofern die Geschäftstätigkeit beständig und die Geschäftsführung nachvollziehbar ist.
Mit einer geeigneten Struktur und kontinuierlicher Unterstützung bietet Zug zahlreiche Möglichkeiten. Eines der renommiertesten und vorteilhaftesten Geschäftsumfelder Europas.
PM Corporate Services garantit que votre structure est non seulement conforme à la réglementation, mais aussi pérenne, performante et prête pour la croissance.
Ein kürzlich erschienener Artikel in der Zuger Zeitung beleuchtet die Verbreitung von Briefkastenfirmen im Kanton Zug. Eine Analyse des Handelsregisters zeigt, dass ihre Zahl in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, sodass sie mittlerweile jedes dritte Unternehmen ausmachen. Obwohl die Gründung solcher Unternehmen legal ist, gibt ihre Nutzung zunehmend Anlass zur Sorge, insbesondere aufgrund des Fehlens physischer Büros und ihrer Konzentration auf wenige gemeinsame Adressen. Vier Adressen, darunter die Gotthardstrasse 26, an der allein mehr als 1200 Unternehmen ansässig sind, sind zu Symbolen dieses Phänomens geworden.
Vor diesem Hintergrund bietet PM Corporate Services eine glaubwürdige und gesetzeskonforme Alternative für Unternehmen, die eine zuverlässige rechtliche Präsenz in der Schweiz aufbauen möchten.
Liechtenstein steht vor einer beispiellosen Krise: Zwischen 475 und 800 Unternehmen (Treuhandgesellschaften/Stiftungen), die direkt oder indirekt mit russischen Interessen verbunden sind, sind nach massiven Rücktritten von Treuhändern/Direktoren zu „Zombie-Treuhandgesellschaften” geworden – rechtlich existent, aber aufgrund fehlender Verwaltung handlungsunfähig.
Hauptursache: Die verschärfte Anwendung der US-Sanktionen (OFAC) und die Vorgaben der FMA (Nulltoleranz bis Ende 2024), die viele Fachleute aus Vorsicht zum Rückzug veranlasst haben.
Anlagevermögen: Immobilien, Yachten, Jets und verschiedene Beteiligungen – in Höhe von mehreren Milliarden.
Folgen : Reputations- und operative Risiken für den Finanzplatz; einige Beobachter sprechen von der schwersten Krise seit 2008.
Reaktion der Behörden : Einrichtung einer Task Force zur Ernennung von Verwaltern/Liquidatoren, zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Lösung der offenen Fälle.